County Territorial Code

  • TERRITORIAL CODE / ADMINISTRATIVER CODE

    Territorium des Gouverneurs

    Dieser Code regelt alle administrativen, wirtschaftlichen und zivilen Angelegenheiten des Territoriums, die nicht durch Straf- oder Justizgesetze abgedeckt sind. Er dient als Orientierung für Bürger, Gewerbetreibende, Landbesitzer und Behörden.


    TITEL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    §1 – Geltungsbereich

    (1) Dieser Code gilt für alle Städte, Siedlungen, Ranches und Claims innerhalb des Territoriums.
    (2) Behörden des Territoriums sind verpflichtet, diesen Code durchzusetzen.

    §2 – Definitionsgrundlagen

    • Lizenz: Eine vom Governor oder Secretary erteilte schriftliche Genehmigung.
    • Gewerbe: Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die Gewinn erzielt.
    • Claim: Ein durch den Surveyor General bestätigtes Land- oder Minenrecht.
    • Amtsträger: Personen, die ein offizielles Amt im Territorium innehaben.

    TITEL II – GEWERBELIZENZEN

    §3 – Lizenzpflichtige Gewerbe

    Folgende Tätigkeiten dürfen nur mit gültiger Gewerbelizenz ausgeübt werden:

    1. Saloonbetrieb (Ausschank von Alkohol)
    2. General Store / Warenhandel
    3. Arztpraxis oder klinischer Betrieb
    4. Metzgerei / Schlachthaus
    5. Schmiede / Handwerksbetrieb
    6. Pferdetrainer / Stallbetrieb
    7. Postamt / Telegrammbetrieb
    8. Hotel / Unterkunft
    9. Glücksspielbetrieb
    10. Transport-/Frachtunternehmen

    §4 – Erteilung der Gewerbelizenz

    (1) Lizenzen werden ausschließlich erteilt durch:

    • den Territorial Governor, oder
    • den Secretary of the Territory.

    (2) Die Erteilung erfolgt nach:

    • persönlicher Vorstellung,
    • Überprüfung des Gewerbezwecks,
    • möglicher Standortprüfung durch den Surveyor General.

    (3) Die Lizenz ist personenbezogen und nicht übertragbar.

    §5 – Pflichten des Lizenzträgers

    1. Betrieb muss jederzeit gesetzeskonform sein.
    2. Zahlung einer eventuellen Gewerbeabgabe (siehe Titel VI).
    3. Vorlage der Lizenz bei Kontrolle.
    4. Meldepflicht bei Umzug oder Inhaberwechsel.

    §6 – Entzug der Lizenz

    (1) Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Governor die Lizenz entziehen.
    (2) Der Betroffene hat Anspruch auf eine Anhörung vor dem Secretary oder einem Richter.


    TITEL III – WAFFENLIZENZEN (OPTIONAL)

    §7 – Waffenbesitz

    (1) Grundsätzlich sind einfache Schusswaffen im Territorium erlaubt.
    (2) Folgende Waffen bedürfen einer Sonderlizenz:

    • Scharfschützengewehre
    • Gatling-Waffen
    • Militärische Sprengmittel
    • Hochkalibrige Revolver exotischer Herkunft

    §8 – Erteilung

    Die Lizenz wird durch den Governor oder Secretary vergeben.

    §9 – Entzug

    Lizenz kann entzogen werden bei:

    • Missbrauch der Waffe,
    • schweren Straftaten,
    • Gefährdung der öffentlichen Ordnung.

    TITEL IV – MINEN- UND LANDRECHTE

    §10 – Claim-Arten

    1. Minen-Claim – Recht zur Ressourcengewinnung.
    2. Land-Claim – Recht zum Besitz und zur Bewirtschaftung.
    3. Ranch-Claim – Land zur Tierhaltung.

    §11 – Vergabe von Claims

    (1) Claims werden ausschließlich erfasst und vergeben durch den Surveyor General.
    (2) Der Governor bestätigt die endgültige Freigabe.
    (3) Ein Claim ist nur gültig, wenn er schriftlich dokumentiert und eingetragen ist.

    §12 – Rechte des Claim-Besitzers

    • Nutzung der Fläche
    • Schutz vor unbefugtem Abbau oder Betreten
    • Möglichkeit der Erweiterung (mit Genehmigung)

    §13 – Pflichten des Claim-Besitzers

    • Kennzeichnung des Claims
    • Nutzung innerhalb angemessener Frist (Verfall bei Nichtnutzung möglich)
    • Zahlung möglicher Abgaben

    §14 – Verstoß gegen Claimrecht

    Unbefugter Abbau oder Nutzung kann strafrechtlich verfolgt werden.


    TITEL V – HANDELSRECHTE

    §15 – Handelsgenehmigung

    (1) Jeder Händler benötigt eine gültige Gewerbelizenz.
    (2) Handel mit wertvollen Gütern (Gold, Pelze, Alkohol, Munition) bedarf einer gesonderten Eintragung.

    §16 – Import & Export

    (1) Große Handelsmengen über Stadtgrenzen hinweg müssen angemeldet werden.
    (2) Der Governor kann Handelsbeschränkungen erlassen.

    §17 – Marktregulierung

    (1) Preisabsprachen, Kartelle oder Monopole sind verboten.
    (2) Der Treasurer kann Preisstabilitätsmaßnahmen verordnen.


    TITEL VI – STEUERN & ABGABEN

    §18 – Gewerbesteuer

    Eine geringe Gebühr zur Unterstützung des Territoriums kann erhoben werden. Höhe wird durch Governor oder Treasurer festgelegt.

    §19 – Claim-Abgaben

    (1) Anspruch auf Ressourcenabbau kann mit einer kleinen Claim-Gebühr verbunden sein.
    (2) Höhe wird durch Treasurer festgelegt.

    §20 – Steuern für Großtransporte

    Für große Güterzüge oder Kutschenladungen kann eine Transportabgabe fällig werden.


    TITEL VII – AMTLICHE POSTEN & ERNENNUNGEN

    §21 – Ernennung von Amtsträgern

    Folgende Posten werden ausschließlich vom Governor ernannt:

    • Secretary of the Territory
    • Territorial Supreme Court Judge
    • District Judge
    • Surveyor General
    • Treasurer
    • Territorial Surgeon General
    • Marshal

    §22 – Absetzung

    Der Governor kann jeden Amtsträger absetzen, wenn:

    • Amtsmissbrauch vorliegt,
    • grobe Pflichtverletzung vorliegt,
    • ein Gericht dies nach Verfahren empfiehlt.

    §23 – Stellvertretung

    Ist ein Amtsträger verhindert, übernimmt der rangnächste Beamte oder der Secretary.


    TITEL VIII – STÄDTEVERWALTUNG

    §24 – Bürgermeister

    (1) Der Governor kann einen Bürgermeister ernennen, wenn eine Stadt ausreichend entwickelt ist.
    (2) Aufgaben:

    • lokale Ordnung
    • Verdordnung von Marktständen
    • Zusammenarbeit mit Sheriff & Doctor

    §25 – Stadtrat

    Kann bei Bedarf eingerichtet werden, um lokale Entscheidungen vorzubereiten.


    TITEL IX – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    §26 – Änderung des Territorial Codes

    (1) Änderungen können nur durch den Governor vorgenommen werden.
    (2) Der Secretary kann Änderungsvorschläge einbringen.

    §27 – Inkrafttreten

    Dieser Code tritt mit Veröffentlichung im Territorium in Kraft.

    Liebe Grüße (Greetings),
    Euer(Your) Respawn-Nation-Team

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