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TERRITORIAL CODE / ADMINISTRATIVER CODE
Territorium des Gouverneurs
Dieser Code regelt alle administrativen, wirtschaftlichen und zivilen Angelegenheiten des Territoriums, die nicht durch Straf- oder Justizgesetze abgedeckt sind. Er dient als Orientierung für Bürger, Gewerbetreibende, Landbesitzer und Behörden.
TITEL I – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§1 – Geltungsbereich
(1) Dieser Code gilt für alle Städte, Siedlungen, Ranches und Claims innerhalb des Territoriums.
(2) Behörden des Territoriums sind verpflichtet, diesen Code durchzusetzen.
§2 – Definitionsgrundlagen
- Lizenz: Eine vom Governor oder Secretary erteilte schriftliche Genehmigung.
- Gewerbe: Jede wirtschaftliche Tätigkeit, die Gewinn erzielt.
- Claim: Ein durch den Surveyor General bestätigtes Land- oder Minenrecht.
- Amtsträger: Personen, die ein offizielles Amt im Territorium innehaben.
TITEL II – GEWERBELIZENZEN
§3 – Lizenzpflichtige Gewerbe
Folgende Tätigkeiten dürfen nur mit gültiger Gewerbelizenz ausgeübt werden:
- Saloonbetrieb (Ausschank von Alkohol)
- General Store / Warenhandel
- Arztpraxis oder klinischer Betrieb
- Metzgerei / Schlachthaus
- Schmiede / Handwerksbetrieb
- Pferdetrainer / Stallbetrieb
- Postamt / Telegrammbetrieb
- Hotel / Unterkunft
- Glücksspielbetrieb
- Transport-/Frachtunternehmen
§4 – Erteilung der Gewerbelizenz
(1) Lizenzen werden ausschließlich erteilt durch:
- den Territorial Governor, oder
- den Secretary of the Territory.
(2) Die Erteilung erfolgt nach:
- persönlicher Vorstellung,
- Überprüfung des Gewerbezwecks,
- möglicher Standortprüfung durch den Surveyor General.
(3) Die Lizenz ist personenbezogen und nicht übertragbar.
§5 – Pflichten des Lizenzträgers
- Betrieb muss jederzeit gesetzeskonform sein.
- Zahlung einer eventuellen Gewerbeabgabe (siehe Titel VI).
- Vorlage der Lizenz bei Kontrolle.
- Meldepflicht bei Umzug oder Inhaberwechsel.
§6 – Entzug der Lizenz
(1) Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Governor die Lizenz entziehen.
(2) Der Betroffene hat Anspruch auf eine Anhörung vor dem Secretary oder einem Richter.
TITEL III – WAFFENLIZENZEN (OPTIONAL)
§7 – Waffenbesitz
(1) Grundsätzlich sind einfache Schusswaffen im Territorium erlaubt.
(2) Folgende Waffen bedürfen einer Sonderlizenz:
- Scharfschützengewehre
- Gatling-Waffen
- Militärische Sprengmittel
- Hochkalibrige Revolver exotischer Herkunft
§8 – Erteilung
Die Lizenz wird durch den Governor oder Secretary vergeben.
§9 – Entzug
Lizenz kann entzogen werden bei:
- Missbrauch der Waffe,
- schweren Straftaten,
- Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
TITEL IV – MINEN- UND LANDRECHTE
§10 – Claim-Arten
- Minen-Claim – Recht zur Ressourcengewinnung.
- Land-Claim – Recht zum Besitz und zur Bewirtschaftung.
- Ranch-Claim – Land zur Tierhaltung.
§11 – Vergabe von Claims
(1) Claims werden ausschließlich erfasst und vergeben durch den Surveyor General.
(2) Der Governor bestätigt die endgültige Freigabe.
(3) Ein Claim ist nur gültig, wenn er schriftlich dokumentiert und eingetragen ist.
§12 – Rechte des Claim-Besitzers
- Nutzung der Fläche
- Schutz vor unbefugtem Abbau oder Betreten
- Möglichkeit der Erweiterung (mit Genehmigung)
§13 – Pflichten des Claim-Besitzers
- Kennzeichnung des Claims
- Nutzung innerhalb angemessener Frist (Verfall bei Nichtnutzung möglich)
- Zahlung möglicher Abgaben
§14 – Verstoß gegen Claimrecht
Unbefugter Abbau oder Nutzung kann strafrechtlich verfolgt werden.
TITEL V – HANDELSRECHTE
§15 – Handelsgenehmigung
(1) Jeder Händler benötigt eine gültige Gewerbelizenz.
(2) Handel mit wertvollen Gütern (Gold, Pelze, Alkohol, Munition) bedarf einer gesonderten Eintragung.
§16 – Import & Export
(1) Große Handelsmengen über Stadtgrenzen hinweg müssen angemeldet werden.
(2) Der Governor kann Handelsbeschränkungen erlassen.
§17 – Marktregulierung
(1) Preisabsprachen, Kartelle oder Monopole sind verboten.
(2) Der Treasurer kann Preisstabilitätsmaßnahmen verordnen.
TITEL VI – STEUERN & ABGABEN
§18 – Gewerbesteuer
Eine geringe Gebühr zur Unterstützung des Territoriums kann erhoben werden. Höhe wird durch Governor oder Treasurer festgelegt.
§19 – Claim-Abgaben
(1) Anspruch auf Ressourcenabbau kann mit einer kleinen Claim-Gebühr verbunden sein.
(2) Höhe wird durch Treasurer festgelegt.
§20 – Steuern für Großtransporte
Für große Güterzüge oder Kutschenladungen kann eine Transportabgabe fällig werden.
TITEL VII – AMTLICHE POSTEN & ERNENNUNGEN
§21 – Ernennung von Amtsträgern
Folgende Posten werden ausschließlich vom Governor ernannt:
- Secretary of the Territory
- Territorial Supreme Court Judge
- District Judge
- Surveyor General
- Treasurer
- Territorial Surgeon General
- Marshal
§22 – Absetzung
Der Governor kann jeden Amtsträger absetzen, wenn:
- Amtsmissbrauch vorliegt,
- grobe Pflichtverletzung vorliegt,
- ein Gericht dies nach Verfahren empfiehlt.
§23 – Stellvertretung
Ist ein Amtsträger verhindert, übernimmt der rangnächste Beamte oder der Secretary.
TITEL VIII – STÄDTEVERWALTUNG
§24 – Bürgermeister
(1) Der Governor kann einen Bürgermeister ernennen, wenn eine Stadt ausreichend entwickelt ist.
(2) Aufgaben:
- lokale Ordnung
- Verdordnung von Marktständen
- Zusammenarbeit mit Sheriff & Doctor
§25 – Stadtrat
Kann bei Bedarf eingerichtet werden, um lokale Entscheidungen vorzubereiten.
TITEL IX – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§26 – Änderung des Territorial Codes
(1) Änderungen können nur durch den Governor vorgenommen werden.
(2) Der Secretary kann Änderungsvorschläge einbringen.
§27 – Inkrafttreten
Dieser Code tritt mit Veröffentlichung im Territorium in Kraft.