- Offizieller Beitrag
đ 1. CRIMINAL CODE
(Gesetzestext: Welche Handlungen verboten sind)
TITEL I â DELIKTE GEGEN DIE PERSON
§1 â Körperverletzung
(1) Jede vorsÀtzliche körperliche Misshandlung einer Person ist verboten.
(2) Verboten sind insbesondere SchlÀge, Tritte und Angriffe jeder Art.
(3) Der Einsatz von Waffen erhöht die Schwere der Tat.
§2 â Schwere Körperverletzung
Wer eine Person so verletzt, dass erhebliche oder dauerhafte SchÀden entstehen, begeht ein Verbrechen.
§3 â Totschlag
Die vorsĂ€tzliche Tötung ohne Planung oder besondere HeimtĂŒcke ist verboten.
§4 â Mord
Die geplante, heimtĂŒckische oder aus verwerflichen Motiven begangene Tötung ist verboten.
§5 â Mord an AmtstrĂ€gern
Die Tötung eines GesetzeshĂŒters im Dienst stellt eine besonders schwere Form des Mordes dar.
§6 â Bedrohung
Das Aussprechen oder Androhen von Gewalt gegen eine Person ist verboten.
§7 â Nötigung
Das Erzwingen einer Handlung mittels Gewalt oder Drohung ist verboten.
§8 â EntfĂŒhrung und Geiselnahme
Das widerrechtliche Festhalten, Verschleppen oder als Geisel Nehmen einer Person ist verboten.
TITEL II â DELIKTE GEGEN EIGENTUM
§9 â Diebstahl
Die Wegnahme fremden Eigentums ohne Einwilligung ist verboten.
§10 â Schwerer Diebstahl
Der Diebstahl von Pferden, Vieh, Wertwaren oder hohem Schadenswert ist verboten.
§11 â Raub
Die Wegnahme von Eigentum unter Anwendung von Gewalt oder Drohung ist verboten.
§12 â Bewaffneter Raub
Raub unter Einsatz von Schuss- oder Stichwaffen ist verboten.
§13 â Bank-, Zug- und Kutschenraub
Angriffe auf Banken, ZĂŒge, Postkutschen oder staatliche Transporte sind verboten.
§14 â SachbeschĂ€digung
BeschÀdigung oder Zerstörung fremden Eigentums ist verboten.
§15 â Brandstiftung
Das vorsÀtzliche Inbrandsetzen von GebÀuden, StÀllen oder Infrastruktur ist verboten.
TITEL III â ĂFFENTLICHE ORDNUNG UND STAAT
§16 â Ruhestörung
Asozialer Aufruhr, öffentliches Stören des Friedens oder aggressives Verhalten ist verboten.
§17 â Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Das Sich-Widersetzen gegen gesetzliche MaĂnahmen von Sheriffs, Deputies oder Marshals ist verboten.
§18 â Bewaffneter Widerstand
Der Einsatz von Waffen gegen AmtstrÀger ist verboten.
§19 â Flucht aus dem Gewahrsam
Die Flucht aus Arrest, Zelle oder wÀhrend des Transports ist verboten.
§20 â Unerlaubter Waffenmissbrauch
Der Einsatz von Waffen auĂerhalb der Selbstverteidigung ist verboten.
§21 â Bestechung
Das Bestechen oder Versuchen zu Bestechen eines AmtstrÀgers ist verboten.
§22 â Falschaussage
Bewusste LĂŒgen vor Gericht oder gegenĂŒber Behörden sind verboten.
§23 â Aufstand / Rebellion
Bewaffnete Aktionen gegen die territoriale Regierung sind verboten.
TITEL IV â GESUNDHEIT & MEDIZIN
§24 â Illegale AusĂŒbung der Heilkunde
Das Behandeln verletzter Personen ohne entsprechende Zulassung ist verboten, sofern Schaden entsteht.
§25 â SeuchengefĂ€hrdung
Das Missachten medizinischer Anordnungen oder vorsÀtzliches Verbreiten von Krankheiten ist verboten.