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📘 1. CRIMINAL CODE
(Gesetzestext: Welche Handlungen verboten sind)
TITEL I – DELIKTE GEGEN DIE PERSON
§1 – Körperverletzung
(1) Jede vorsätzliche körperliche Misshandlung einer Person ist verboten.
(2) Verboten sind insbesondere Schläge, Tritte und Angriffe jeder Art.
(3) Der Einsatz von Waffen erhöht die Schwere der Tat.
§2 – Schwere Körperverletzung
Wer eine Person so verletzt, dass erhebliche oder dauerhafte Schäden entstehen, begeht ein Verbrechen.
§3 – Totschlag
Die vorsätzliche Tötung ohne Planung oder besondere Heimtücke ist verboten.
§4 – Mord
Die geplante, heimtückische oder aus verwerflichen Motiven begangene Tötung ist verboten.
§5 – Mord an Amtsträgern
Die Tötung eines Gesetzeshüters im Dienst stellt eine besonders schwere Form des Mordes dar.
§6 – Bedrohung
Das Aussprechen oder Androhen von Gewalt gegen eine Person ist verboten.
§7 – Nötigung
Das Erzwingen einer Handlung mittels Gewalt oder Drohung ist verboten.
§8 – Entführung und Geiselnahme
Das widerrechtliche Festhalten, Verschleppen oder als Geisel Nehmen einer Person ist verboten.
TITEL II – DELIKTE GEGEN EIGENTUM
§9 – Diebstahl
Die Wegnahme fremden Eigentums ohne Einwilligung ist verboten.
§10 – Schwerer Diebstahl
Der Diebstahl von Pferden, Vieh, Wertwaren oder hohem Schadenswert ist verboten.
§11 – Raub
Die Wegnahme von Eigentum unter Anwendung von Gewalt oder Drohung ist verboten.
§12 – Bewaffneter Raub
Raub unter Einsatz von Schuss- oder Stichwaffen ist verboten.
§13 – Bank-, Zug- und Kutschenraub
Angriffe auf Banken, Züge, Postkutschen oder staatliche Transporte sind verboten.
§14 – Sachbeschädigung
Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums ist verboten.
§15 – Brandstiftung
Das vorsätzliche Inbrandsetzen von Gebäuden, Ställen oder Infrastruktur ist verboten.
TITEL III – ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND STAAT
§16 – Ruhestörung
Asozialer Aufruhr, öffentliches Stören des Friedens oder aggressives Verhalten ist verboten.
§17 – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Das Sich-Widersetzen gegen gesetzliche Maßnahmen von Sheriffs, Deputies oder Marshals ist verboten.
§18 – Bewaffneter Widerstand
Der Einsatz von Waffen gegen Amtsträger ist verboten.
§19 – Flucht aus dem Gewahrsam
Die Flucht aus Arrest, Zelle oder während des Transports ist verboten.
§20 – Unerlaubter Waffenmissbrauch
Der Einsatz von Waffen außerhalb der Selbstverteidigung ist verboten.
§21 – Bestechung
Das Bestechen oder Versuchen zu Bestechen eines Amtsträgers ist verboten.
§22 – Falschaussage
Bewusste Lügen vor Gericht oder gegenüber Behörden sind verboten.
§23 – Aufstand / Rebellion
Bewaffnete Aktionen gegen die territoriale Regierung sind verboten.
TITEL IV – GESUNDHEIT & MEDIZIN
§24 – Illegale Ausübung der Heilkunde
Das Behandeln verletzter Personen ohne entsprechende Zulassung ist verboten, sofern Schaden entsteht.
§25 – Seuchengefährdung
Das Missachten medizinischer Anordnungen oder vorsätzliches Verbreiten von Krankheiten ist verboten.