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đź“— 3. JUDICIAL CODE
(Wie Justiz intern arbeitet: Verfahren, Zuständigkeiten, Abläufe)
TITEL I – GERICHTE UND ZUSTÄNDIGKEIT
§1 – County Judge
Zuständig für:
- einfache Fälle
- Zivilrecht
- schnelle Verfahrensentscheidungen
- Vergehen (Stufe E–C)
§2 – District Judge
Zuständig für:
- schwere Verbrechen
- Berufungen
- Vergehen der Stufe B
§3 – Territorial Supreme Court Judge
Zuständig für:
- Kapitalverbrechen
- Berufungen gegen District Judge
- Fälle von großem öffentlichen Interesse
TITEL II – VERFAHREN
§4 – Festnahmeverfahren
(1) GesetzeshĂĽter informieren den Beschuldigten ĂĽber den Tatvorwurf.
(2) Beweise werden, wenn möglich, erhoben.
(3) Der Beschuldigte kann eine Aussage verweigern.
§5 – Vorläufige Haft
Bei dringendem Tatverdacht kann der Sheriff den Beschuldigten bis zur richterlichen Anhörung festhalten.
§6 – Anhörung
Der zuständige Richter:
- prĂĽft Fakten
- hört Zeugen
- entscheidet ĂĽber Schuld oder Unschuld
- bestimmt das Strafmaß gemäß Penalty Code
TITEL III – BESONDERE REGELN
§7 – Selbstverteidigung
Eine Tat bleibt straflos, wenn sie:
- zur Abwehr eines unmittelbaren Angriffs diente
- verhältnismäßig war
§8 – Notstand
Handlungen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr können milder bestraft werden.
§9 – Kooperation
Geständnisse, Kooperation mit Lawmen oder Rettung von Leben erlauben Strafmilderung.
TITEL IV – STRAFAUSFÜHRUNG
§10 – Haft
Strafen werden im lokalen Gefängnis abgesessen.
§11 – Zwangsarbeit
Kann bei schweren Vergehen oder Fluchtgefahr angeordnet werden.
§12 – Todesstrafe
Nur bei Kapitalverbrechen (Mord/Mord an Amtsträgern) nach vollständigem Verfahren.
Vollstreckbar durch:
- ErschieĂźungskomitee
- Hängen
§13 – Verbannung
Statt Todesstrafe kann lebenslange Verbannung ausgesprochen werden.